{"id":1240,"date":"2010-10-05T13:31:47","date_gmt":"2010-10-05T11:31:47","guid":{"rendered":"https:\/\/cwctest.de\/2010\/10\/05\/e-government-ein-instrument-zum-abbau-von-buerokratischen-hemmnissen-fuer-kleine-und-mittelstaendische-unternehmen\/"},"modified":"2010-10-05T13:31:47","modified_gmt":"2010-10-05T11:31:47","slug":"e-government-ein-instrument-zum-abbau-von-buerokratischen-hemmnissen-fuer-kleine-und-mittelstaendische-unternehmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/clockwise-consulting.de\/en\/2010\/10\/05\/e-government-ein-instrument-zum-abbau-von-buerokratischen-hemmnissen-fuer-kleine-und-mittelstaendische-unternehmen\/","title":{"rendered":"E-Government \u2013 Ein Instrument zum Abbau von b\u00fcrokratischen Hemmnissen f\u00fcr kleine und mittelst\u00e4ndische\u00a0Unternehmen?"},"content":{"rendered":"<p style=\"\\\"text-align:\" justify;\\\">Von Oda Beil und Patrick Brauckmann<\/p>\n<p style=\"\\\"text-align:\" justify;\\\">Electronic Government oder auch e-Government wird h\u00e4ufig im Zusammenhang mit B\u00fcrokratieabbau genannt. E-Government umfasst dabei den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK-Technologien) im Handeln von Verwaltungen und Regierungen. Dabei ist die gesamte Bandbreite des \u00f6ffentlichen Handelns abgedeckt, begonnen bei interorganisationalem Handeln (Government to Government), dem Handeln zwischen B\u00fcrger und Verwaltung (Government to Citizen) und dem Handeln zwischen Unternehmen und Verwaltung (Government to Business). Im vorliegenden Artikel soll vor allem die letzte Auspr\u00e4gung beleuchtet werden. Dabei wird der Frage nachgegangen, ob das e-Government f\u00fcr kleine und mittelst\u00e4ndische Unternehmen eine Erleichterung ihrer Arbeit, in Form des Abbaus von b\u00fcrokratischen Aufw\u00e4nden, bedeuten kann.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>Verwaltung als b\u00fcrokratische H\u00fcrde?<\/strong><\/p>\n<p style=\"\\\"text-align:\" justify;\\\">Sobald der Begriff \u201e\u00f6ffentliche Verwaltung\u201c auftaucht, wird dieser mit administrativen Prozessen, B\u00fcrokratie und H\u00fcrden in Verbindung gebracht. Viele Unternehmen k\u00e4mpfen mit der Problematik, dass sie b\u00fcrokratischen Hemmnissen und einer zum Teil fast un\u00fcberschaubaren Vielzahl an Gesetzen und sonstigen rechtlichen Vorschriften gegen\u00fcberstehen. Es werden Forderungen nach dem so genannten B\u00fcrokratieabbau laut. Andere Aspekte im Kontext Verwaltung\/Unternehmen wie Information, Kommunikation, Gesch\u00e4ftsbeziehungen durch Ausschreibung und vieles mehr r\u00fccken auf den ersten Blick in den Hintergrund, d\u00fcrfen jedoch nicht au\u00dfer Acht gelassen werden.<\/p>\n<p><strong>E-Government f\u00f6rderlich f\u00fcr den B\u00fcrokratieabbau?<\/strong><\/p>\n<p style=\"\\\"text-align:\" justify;\\\">Grunds\u00e4tzlich verbirgt sich hinter dem Begriff e-Government zun\u00e4chst die \u2013 elektronische \u2013 Art und Weise f\u00fcr die Arbeit der Verwaltung, wobei sich gerade E-Government nicht auf die Funktion eines Informationstools oder Formularservers beschr\u00e4nken l\u00e4sst , sondern in vielerlei Hinsicht sinnvoll eingesetzt werden kann . So soll sich die elektronische Kommunikation f\u00f6rderlich auf den oft zitierten B\u00fcrokratieabbau auswirken. Beh\u00f6rdeng\u00e4nge k\u00f6nnen eingespart, m\u00fchsame Wartezeiten in Fluren und G\u00e4ngen und die Beschr\u00e4nkung auf bestimmte Beh\u00f6rden\u00f6ffnungszeiten vermieden werden. Wenn verschiedene Entscheidungsinstanzen in einen Vorgang involviert sind, soll die Verwaltungst\u00e4tigkeit schneller, effizienter und effektiver werden. Informationen und Formulare stehen per Download leichter und ohne Postlaufzeiten zur Verf\u00fcgung. Die Kommunikation mit der Verwaltung soll vereinfacht werden und dies nicht nur im Bereich der Informationseinholung, sondern auch im Rahmen von Antragsstellung und einer transparenten Nachverfolgung von Genehmigungsverfahren. Durch diese Effizienz- und Effektivit\u00e4tsgewinne und die erh\u00f6hte Transparenz, Verantwortlichkeit und Nachvollziehbarkeit wird eine h\u00f6here Nutzerzufriedenheit und Qualitit\u00e4t angestrebt \u2013 und zwar nicht nur auf Seiten der Verwaltung, sondern auch auf derjenigen der Unternehmen. Nat\u00fcrlich ist das Kosteneinsparungspotenzial beider ein weiteres erkl\u00e4rtes Ziel.<\/p>\n<p style=\"\\\"text-align:\" justify;\\\"><strong>E-Government nicht nur ein Angebot der Verwaltung<\/strong><\/p>\n<p style=\"\\\"text-align:\" justify;\\\">E-Government darf jedoch nicht nur als f\u00f6rderliches Instrument in Bezug auf die Verwaltung gesehen werden. Es wird zwar aus dieser Richtung angeboten, doch dieses Angebot muss ben\u00f6tigt, anwendbar und in der Praxis, also von den Unternehmen tats\u00e4chlich genutzt werden. Es ist somit auf den spezifischen Adressatenkreis abzustimmen. Kleine und mittelst\u00e4ndische Unternehmen d\u00fcrfen hinsichtlich der Wahrnehmung dieses Angebots nicht verallgemeinert werden. Die jeweiligen Bed\u00fcrfnisse und F\u00e4higkeiten in Bezug auf die Nutzung von IuK-Technologien unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich der Unternehmensgr\u00f6\u00dfe und Mitarbeiteranzahl, sondern wesentlich je nach Unternehmensbranche. Einige Branchen wie Forschung und Entwicklung und IT-Firmen sind diesen IuK-Technologien vom Ansatz her wesentlich st\u00e4rker ge\u00f6ffnet als andere Unternehmen. Dies gilt nicht nur im Bereich von B2B, sondern auch f\u00fcr \u201eGovernment to Business\u201c. Auf der anderen Seite sind Unternehmen nicht nur Adressaten von Verwaltungsentscheidungen, sondern im Rahmen von \u00f6ffentlichen Ausschreibungen Lieferanten und Auftragnehmer der Verwaltung ihrerseits.<\/p>\n<p style=\"\\\"text-align:\" justify;\\\"><strong>Abbau von B\u00fcrokratie<\/strong><\/p>\n<p style=\"\\\"text-align:\" justify;\\\">B\u00fcrokratieabbau wird zun\u00e4chst mit dem Abbau von Gesetzes- und Verwaltungsvorschriften gleichgesetzt, mit k\u00fcrzere Regelungswegen und der Reduzierung von Formalit\u00e4ten und Formularen auf ein notwendiges Minimum. Ein solcher B\u00fcrokratieabbau ist nicht ohne Weiteres sofort und allumfassend durchzuf\u00fchren, nachdem die Verwaltung st\u00e4rker an gesetzliche (Verwaltungs-) Vorgaben und Gesetze gebunden ist als Unternehmen der freien Wirtschaft. Solche Gesetzesreformen unterliegen oft langwierigen Prozessen, verschiedensten Interessen und sind nicht immer von Erfolg gekr\u00f6nt. Erschwerend wirkt in diesem Bereich der f\u00f6derale Aufbau der Bundesrepublik Deutschland, wodurch die L\u00e4nder in vielen Bereichen eigenst\u00e4ndig und unterschiedlich entscheiden k\u00f6nnen. Der Bund kann lediglich eine Vorreiter- und Vorbildfunktion einnehmen. Nicht unbeachtet darf zudem bleiben, dass eine Reduzierung von staatlichen Regelungen &#8211; insbesondere auf Ebene von Richtlinien, Verordnungen und Satzungen &#8211; die Gefahr von Einzelfallentscheidungen und der fehlenden Vergleichbarkeit mit sich bringt. vielen Bereichen eigenst\u00e4ndig und unterschiedlich entscheiden k\u00f6nnen. Der Bund kann lediglich eine Vorreiter- und Vorbildfunktion einnehmen. Nicht unbeachtet darf zudem bleiben, dass eine Reduzierung von staatlichen Regelungen &#8211; insbesondere auf Ebene von Richtlinien, Verordnungen und Satzungen &#8211; die Gefahr von Einzelfallentscheidungen und der fehlenden Vergleichbarkeit mit sich bringt. Die Umstellung der traditionellen Verwaltungskommunikation mittels Papier oder pers\u00f6nlichem Kontakt auf ein elektronisches Medium verlangt ein Umdenken in verschiedener Hinsicht. Nicht nur diese elektronischen, also technischen Grundlagen mussten, bzw. m\u00fcssen hierf\u00fcr geschaffen werden, sondern auch rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen sind einzuhalten und zu gew\u00e4hrleisten. Des Weiteren sind administrativ-technologische Aspekte bei der verst\u00e4rkten Nutzung von IuK-Technologien zu beachten. Grundlegende Bedingungen f\u00fcr die Verwaltungskommunikation wie Integrit\u00e4t, Authentizit\u00e4t und Vertraulichkeit werden gekoppelt mit speziellen Sicherheitszielen in Bezug auf e-Government wie Zurechenbarkeit von Aussagen, die Zuverl\u00e4ssigkeit und Sicherheit des Transportes von Nachrichten, aber auch die Vertraulichkeit der Inhalte und Informationen, sowie die generelle Zug\u00e4nglichkeit von Formularen. Technische Mindeststandards sind die Basis f\u00fcr eine sichere Kommunikation. Durch die Reduzierung der staatlichen Verwaltung auf ein notwendiges Minimum und ihre Kernaufgaben k\u00f6nnen staatliche Dienstleistungen auf Dritte \u00fcbertragen werden. Damit wird zwar einerseits die Betonung des Wirtschaftlichkeitsgedankens gef\u00f6rdert, andererseits fallen \u201eunwirtschaftliche\u201c, bzw. wirtschaftlich nicht direkt messbare Leistungen, die die Verwaltung bislang \u00fcbernommen hatte, wie Informationssammlung und \u2013verbreitung weg. Diese konnten z.T. von den Unternehmen kostenlos in Anspruch genommen werden.<\/p>\n<p style=\"\\\"text-align:\" justify;\\\"><strong>Elektronische Kommunikation heute<\/strong><\/p>\n<p style=\"\\\"text-align:\" justify;\\\">Die Lage in Bezug auf B\u00fcrokratieabbau und e-Government ist heute sicherlich besser als vor einigen Jahren, als die gesetzlichen H\u00fcrden der elektronischen Kommunikation noch sehr hoch gesetzt waren. So war in der alten Fassung des Signaturgesetzes vor 2001 eine rechtlich g\u00fcltige Kommunikation gem\u00e4\u00df \u00a7 126 BGB in elektronischer Form nicht m\u00f6glich. Mit der Einf\u00fchrung der rechtlich anerkannten qualifizierten elektronischen Signatur wurde einiges erleichtert. Auch erweitert \u00a7 3a VwVfG seit 2002 die M\u00f6glichkeit der \u00dcbermittlung elektronischer Dokumente auf die gesamte Verwaltungst\u00e4tigkeit und bietet die Grundlage f\u00fcr einen intensiveren, effektiveren und effizienteren Einsatz der IuK-Technologien. Allerdings wird aus der Entwicklung dieser beiden Gesetze deutlich, dass eine gesetzliche Anpassung an neue Technologien zeitaufw\u00e4ndig und langwierig ist. Dies ist gerade in einem so schnelllebigen Gebiet wie den IuK-Technologien schwierig, da Gesetzesreformen teilweise nicht mit der Entwicklung neuer Technologien mithalten k\u00f6nnen. Dies muss jedoch nicht automatisch zum Nachteil gereichen, da durch diese zeitliche Verz\u00f6gerung, Sicherheitsl\u00fccken und bislang unerkannte Problemen aufgedeckt und behoben werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"\\\"text-align:\" justify;\\\"><strong>E-Government nicht der alleinige K\u00f6nigsweg<\/strong><\/p>\n<p style=\"\\\"text-align:\" justify;\\\">Werden neue IuK-Technologien in der Kommunikation Verwaltung\/Unternehmen m\u00f6glicherweise sogar ausschlie\u00dflich eingesetzt, ist eine Benachteiligung oder gar Ungleichbehandlung auszuschliessen. Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen ist die IT-Infrastruktur und das IT-Knowhow bis dato nicht so selbstverst\u00e4ndlich wie es sein k\u00f6nnte. Der Aufwand der Nutzung von e-Government-Angeboten f\u00fcr Unternehmen darf nicht unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00df sein. Insbesondere f\u00fcr kleinere Unternehmen sollte diese Umstellung auf Signatur-, Sicherheits- und Kommunikationsstandards nicht dazu f\u00fchren, dass Investitionen notwendig werden und die Realisierung in einem realistischen, dem Umsatz angemessenen Rahmen bleibt. Es sollte neben dem elektronischen Weg weiterhin die herk\u00f6mmliche Kommunikation mit der Verwaltung m\u00f6glich sein.<\/p>\n<p style=\"\\\"text-align:\" justify;\\\"><strong>Inanspruchnahme durch die Unternehmen<\/strong><\/p>\n<p style=\"\\\"text-align:\" justify;\\\">Die Angebote des e-Government m\u00fcssen von beiden Seiten, d.h. Staat und Wirtschaft, tats\u00e4chlich bewusst genutzt werden und eine wirkliche Arbeitserleichterung bieten. Aufw\u00e4nde d\u00fcrfen nicht blo\u00df ins \u201eDigitale\u201c verlagert werden. Sowohl die Bediensteten in der Verwaltung und als auch die Unternehmensangestellten m\u00fcssen die M\u00f6glichkeiten aussch\u00f6pfen k\u00f6nnen und wollen. Der Faktor \u201eMensch\u201c ist entscheidend und keinesfalls zu vernachl\u00e4ssigen. Insbesondere im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist es umso wichtiger, dass die betreffenden Personen aktiv mit den neuen IuK-Medien arbeiten. Zwar k\u00f6nnen auf Seiten der Unternehmen mehrere \u2013 auch r\u00e4umlich von einander getrennte Mitarbeiter \u2013 gleichzeitig an einem Thema mit der Verwaltung arbeiten. Aber nur diejenigen Informationen, die tats\u00e4chlich in elektronischer Form hinterlegt werden, werden vom Empf\u00e4nger \u00fcberhaupt erst erkannt. Durch Ber\u00fchrungs\u00e4ngste und innere Blockaden werden Nutzungsm\u00f6glichkeiten nicht wahrgenommen und Vorg\u00e4nge zeitlich, bzw. inhaltlich verschleppt. Die Verwaltungsbediensteten k\u00f6nnen e-Government-Prozesse allm\u00e4hlich durch die Vielzahl an \u00e4hnlichen Vorg\u00e4ngen ein\u00fcben und trainieren. In kleineren und mittleren Unternehmen sieht diese Situation anders aus, wenn die zu erledigende Aufgabe nicht zu den Routineaufgaben geh\u00f6rt und eventuell an einer einzigen Person h\u00e4ngt. Dann steht und f\u00e4llt eine erfolgreiche Nutzung des e-Government-Angebots mit diesem Bearbeiter. Oftmals findet sich eine Korrelation zwischen dem IT\/e-Commerce Knowhow in einem Unternehmen und der Wahrnehmung von e-Government-Angeboten, bzw. der tats\u00e4chlichen Nutzung. Zwar geben 51% der Unternehmen an, dass sie 2008 mit der Verwaltung \u00fcber das Internet kommuniziert haben, doch \u00fcberdurchschnittlich h\u00e4ufig (\u00fcber 60%) traf dies nur auf Bereiche aus Forschung und Entwicklung, Datenverarbeitung und Datenbanken, der Energie- und Wasserversorgung, dem Kreditgewerbe und einigen Dienstleistern zu. Der Prozentsatz nimmt generell mit der Anzahl der Mitarbeiter zu, so dass Unternehmen bis 19 Mitarbeiter tendenziell weniger das Internet f\u00fcr die Kommunikation mit der Verwaltung nutzen als mittlere oder gar gro\u00dfe Unternehmen. Neben der Branche unterscheidet zus\u00e4tzlich die Art der Kommunikation \u00fcber die Nutzung der digitalen Medien f\u00fcr Verwaltungsprozesse. Informationen und Formulare werden h\u00e4ufig \u00fcber das Internet herunter geladen (durchschnittlich 79% und 83%). Mit einem etwas geringeren Anteil werden diese Formulare auch wieder elektronisch an die Verwaltung zur\u00fcckgeschickt (74%). Der Einbruch erfolgt aber bereits bei der vollst\u00e4ndigen papierlosen Verfahrensabwicklung mit der Verwaltung, die nur noch bei insgesamt 51% der Unternehmen erfolgt. Interessant ist, dass die Beteiligung an \u00f6ffentlichen Ausschreibungen mittels des Internets 2008 nur bei durchschnittlich 12% lag. Hierbei ist jedoch zu ber\u00fccksichtigen, dass lediglich ein Bruchteil aller Unternehmen \u00fcberhaupt an \u00f6ffentlichen Ausschreibungen teilnimmt. So ist dies ein Bereich in dem sich u.a. das Bau- aber auch das&nbsp; Papier-, Verlags- und Druckgewerbe \u00fcberdurchschnittlich hervor tun. Diese beiden Branchen bleiben in den anderen oben genannten Nutzungsm\u00f6glichkeiten der elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung immer unterhalb des Durchschnitts.<\/p>\n<p style=\"\\\"text-align:\" justify;\\\"><strong>E-Government weiterhin ausbauf\u00e4hig<\/strong><\/p>\n<p style=\"\\\"text-align:\" justify;\\\">Potenzial f\u00fcr den Einsatz von e-Government findet sich \u00fcberall dort, wo komplexe Informationen im weitesten Verh\u00e4ltnis Verwaltung\/Unternehmen den Besitzer wechseln. Damit w\u00e4re e-Government quasi \u00fcberall denkbar. Heutzutage erfolgt die Nutzung von e-Government in allgemeinen Bereichen wie in der Kommunikation mit den Finanzbeh\u00f6rden, bei Baugenehmigungen und Mahnverfahren, der Einsichtnahme von Handelsregisteranzeigen, u.v.m. Auch gibt es bereits eine Virtuelle Poststelle des Bundes. Zollformalit\u00e4ten bei Auslandsgesch\u00e4ften k\u00f6nnen elektronisch vorgenommen werden, ebenso wie Marken- und Patentanmeldungen und der Emissionshandel. Ebenso ist die Beantragung von \u00f6ffentlichen F\u00f6rdermitteln und Investitionszusch\u00fcssen elektronisch m\u00f6glich.<\/p>\n<p style=\"\\\"text-align:\" justify;\\\"><strong>Schl\u00fcsselposition e-Vergabe<\/strong><\/p>\n<p style=\"\\\"text-align:\" justify;\\\">\u00d6ffentliche Ausschreibungen in elektronischer Form werden auch als Motor des e-Governments beschrieben. (B\u00fchler, Rdnr. 440). So sollen ab Januar 2010 alle \u00f6ffentlichen Ausschreibungen des BMI \u00fcber die elektronische Vergabeplattform abgewickelt werden k\u00f6nnen. Dieses ambitionierte Unterfangen hat bislang jedoch noch nicht sehr viele Anh\u00e4nger gefunden und es darf bezweifelt werden, dass sich gerade kleine Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern \u00fcber den Aufwand, den die Bearbeitung von Auftr\u00e4gen auf dieser Plattform erfordert, freuen werden. Allein der Prozess der Registrierung und Installation der Software wird f\u00fcr nicht wenige eine gro\u00dfe H\u00fcrde darstellen. 2008 haben lediglich 12 % aller Unternehmen das Internet f\u00fcr die Teilnahme an \u00f6ffentlichen Ausschreibungen genutzt.&nbsp; Daher ist es noch ein weiter Weg zum Ziel 2010 \u00f6ffentliche Ausschreibungen zu 100% mittels Internet anzubieten. Bis zu 50% der Ausschreibungen sollen sogar auf elektronischem Wege abgewickelt werden, um eine leichtere, flie\u00dfende \u00dcbergabe der Informationen aus den Vergabe-, Ausschreibungs- und Abschlussinstanzen an die entsprechenden Controllinginstanzen zu erm\u00f6glichen. Seit Ende Oktober 2009 ist die neue Version 4.0 der e-Vergabe unter <em>www.evergabe-online.de<\/em> freigeschaltet. Diese ist jedoch nur die Vergabeplattformen, wie z.B. auf nationaler und europ\u00e4ischer Ebene, wie <em>www.ventasoft.de<\/em> und <em>www.bi-online.de<\/em>. Neben diesen Plattformen findet man viele weitere, die den \u00f6ffentlichen, gewerblichen und privaten Bereich kombinieren. Diese Vielzahl bringt eine erhebliche Un\u00fcbersichtlichkeit mit sich, wodurch die Gefahr besteht, dass Unternehmen gar nicht erst anfangen, sich mit der Thematik e-Vergabe zu besch\u00e4ftigen. F\u00fcr all diese Plattformen gibt es zudem keinen einheitlichen technischen Standard. Dies gilt nicht nur f\u00fcr die technischen Anforderungen der Plattform selbst, sondern auch f\u00fcr die notwendige elektronische Signatur. Diese wird mittlerweile schon in Unterformen wie die fortgeschrittene und die qualifizierte elektronische Signatur unterteilt. Die Nutzung von e-Vergabe Plattformen wird sich zun\u00e4chst in Bereichen durchsetzen, in denen die online Vergabe zwingend ist. Seit Juli 2009 geschieht dies beim Beschaffungsamt des BMI im Bereich Kfz-Angeboten seitens der Hersteller. Weitere Bereiche folgen zum Januar 2010. Trotz der Un\u00fcbersichtlichkeit in Bezug auf Plattformen, technischen Standards und der Art der elektronischen Signatur, stellt gerade die e-Vergabe&nbsp; auch die Chance dar, die e-Signatur aktiv weiter in den Unternehmen zu verbreiten.<\/p>\n<p style=\"\\\"text-align:\" justify;\\\"><strong>Vision einer vernetzten, schlanken Administration<\/strong><\/p>\n<p style=\"\\\"text-align:\" justify;\\\">Neben den existierenden Beispielen mit ihren Vor- und auch Nachteilen kann e-Government dennoch als ein genereller Einstiegspunkt f\u00fcr die Verbesserung von Prozessen und des B\u00fcrokratieabbaus gesehen werden. \u00dcber Portale k\u00f6nnen umfassend gesammelte und strukturierte Informationen bereitgestellt werden, damit die Empf\u00e4nger, d.h. die Unternehmen besser vorab die relevanten Informationen abrufen und die notwendigen Unterlagen vorbereiten k\u00f6nnen. Vernetzte und bereichs\u00fcbergreifende Portale erleichtern die zusammenwirkende Bearbeitung in komplexen Bereichen, wie z.B. einem Anlagengenehmigungsverfahren, in denen verschiedenen Beh\u00f6rden (hier Umwelt- und Baubeh\u00f6rde) zusammenarbeiten m\u00fcssen. Durch die Transparenz der Nutzung von e-Government-Angeboten erh\u00e4lt die Verwaltung ihrerseits die M\u00f6glichkeit, notwendige und \u00fcberfl\u00fcssige Prozesse besser erfassen und optimieren zu k\u00f6nnen. Wodurch der B\u00fcrokratieabbau seinerseits nicht nur von au\u00dfen beschlossen, sondern auch \u201evon innen\u201c beleuchtet und optimiert werden kann.Dass dieses Potenzial erkannt wurde, wird darin deutlich, dass sich Kommunen, L\u00e4nder und der Bund mit diesem Thema besch\u00e4ftigen. Trotzdem besteht weiterhin die Gefahr, dass die deutsche Verwaltung den internationalen Anschluss im Bereich von e-Government verpasst. In Skandinavien und Estland ist der Einsatz von e-Government bereits wesentlich weiter fortgeschritten. Angesichts der sich fortw\u00e4hrend weiterentwickelnden Technologien, der jederzeit m\u00f6glichen Anwender- und Programmierfehler und nicht planbarer Sicherheitsl\u00fccken, ist sowohl bei Verwaltung als auch Unternehmen Toleranz bei Umsetzungsschwierigkeiten, Pannen und zeitlichen Verz\u00f6gerungen gefordert. Dies ist jedoch kein besonderes Spezifikum der e-Government Technologien, sondern im gesamten IuK-Sektor ein wichtiger und in jedem Projekt einzuplanender Faktor. Und: IuK-Technologien sind aus der Welt der Unternehmen mittlerweile nicht mehr wegzudenken. E-Government stellt somit eine weitere Komponente dieser elektronischen Welt dar.<\/p>\n<p style=\"\\\"text-align:\" justify;\\\"><strong>Literatur<\/strong><\/p>\n<p style=\"\\\"text-align:\" justify;\\\">Bieler, F. und Schwarting, G. (Hrsg.) \u201ee-Government \u2013 Perspektiven, Probleme, L\u00f6sungsans\u00e4tze\u201c, Berlin 2007<\/p>\n<p style=\"\\\"text-align:\" justify;\\\">Statistisches Bundesamt \u201eUnternehmen und Arbeits&nbsp; st\u00e4tten \u2013 Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie in Unternehmen\u201c, Wiesbaden<\/p>\n<p style=\"\\\"text-align:\" justify;\\\">SAGeG, Netzwerk Elektronischer Gesch\u00e4ftsverkehr,Chemnitz, 2005, www.evergabe-online.de<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Oda Beil und Patrick Brauckmann Electronic Government oder auch e-Government wird h\u00e4ufig im Zusammenhang mit B\u00fcrokratieabbau genannt. E-Government umfasst dabei den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK-Technologien) im Handeln von Verwaltungen und Regierungen. 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